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Meine Nachbarschaft: Kaufunger Straße

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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 2

Friesengasse: Aufenthaltsqualität am Hülya-Platz erhöhen

26.05.2025 · Aktualisiert: 25.09.2025

Anregung an den Magistrat vom 26.05.2025, OM 7058 entstanden aus Vorlage: OF 1149/2 vom 11.05.2025 Betreff: Friesengasse: Aufenthaltsqualität am Hülya-Platz erhöhen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten und bei positivem Prüfausgang Folgendes umzusetzen: 1. Einsetzen einer Fahrbahnschwelle zur Verkehrsberuhigung auf Höhe der Friesengasse/Ecke Grempstraße; 2. Errichtung einer weiteren Fahrbahnschwelle auf Höhe der Appelsgasse sowie Aufstellen großer Warnschilder vor kreuzenden Fußgängern; 3.Sicherung der ersten Meter der linken Straßenseite (Fünf-Meter-Bereich) in der Appelsgasse an der Ecke Friesengasse durch geeignete physische Maßnahmen vor behindernden Parkvorgängen. Dabei soll der direkt anschließende legale Parkplatz möglichst erhalten bleiben und 4. Unterbindung von behinderndem Parken vor den Baumscheiben zwischen den Parkbuchten durch Aufstellen von linksseitigen Halteverbotsschildern an der Friesengasse zwischen Fröbelstraße und Schloßstraße. Es wäre zu prüfen, ob das Vergrößern der Baumscheiben möglich erscheint . Der Ortsbeirat begrüßt die Fortentwicklung des Superblockkonzepts. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, neben dem Superblock- auch das Verkehrskonzept für die Grundschule an der Schloßstraße/Kaufunger Straße dem Ortsbeirat vorzustellen bzw. darüber zu informieren und ggf. entsprechend zu berücksichtigen. Hierbei sind insbesondere auch mögliche Elterntaxis und mit dem Auto anreisende Lehrkräfte zu berücksichtigen. Begründung: An der Friesengasse befindet sich ein Hort (Mädchenhort Nummer 14). Auch erfreut sich die dort gelegene Eisdiele "De Luca" in den Sommermonaten erheblicher Beliebtheit und aufgrund der schmalen Gehwege, die sich wegen der Bauweise nicht verbreitern lassen, sind gefährliche Situationen zwischen Fußgängern und Autofahrern gewissermaßen vorprogrammiert. Leider mangelt es teilweise an der zu erwartenden Rücksichtnahme. Eine Sperrung der Straße würde zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen in der Grempstraße führen, was nicht zu präferieren ist. Schließlich werden die Parkplätze häufig durch das anliegende Pflegeheim genutzt, weshalb auch diese der Anzahl nach erhalten werden sollten. Zu den Fahrbahnschwellen könnte die Robert-Mayer-Straße als Beispiel dienen. Die Maßnahmen wegen des illegalen Parkens zum Ende der Friesengasse sollen die Durchfahrt zur Schloßstraße frei halten und ungehindert ermöglichen. Die Maßnahmen wegen des illegalen Parkens sollen die Einsicht in Kreuzungen, die Passierbarkeit für Fußgänger und die Durchfahrt zur Schloßstraße frei halten und ungehindert ermöglichen. Nach Auskunft des Planungsdezernats würde derzeit seitens des Stadtplanungsamtes eine Verkehrsuntersuchung in Bockenheim beauftragt, die als Grundlage für weitere Planungen im Kontext des Themas Superblock dienen solle. Es handele sich um echte Grundlagenarbeit, auf der dann Vorschläge und Projekte definiert werden sollten. Der Ortsbeirat nimmt nicht zuletzt zur Kostenersparnis davon Abstand, den Bereich noch vor der weiteren Planung des Superblocks näher zu beplanen. Die im Sommer eröffnende Grundschule bietet evtl. Anlass für eine Ausnahme. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1627

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 2

Weitere Fragen zur Bockenheimer Grundschule an der Kaufunger Straße/Schloßstraße

28.04.2025 · Aktualisiert: 22.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 26.05.2025, OM 7057 entstanden aus Vorlage: OF 1147/2 vom 30.01.2025 Betreff: Weitere Fragen zur Bockenheimer Grundschule an der Kaufunger Straße/Schloßstraße Der Magistrat wird gebeten, schnellstmöglich zu prüfen und zu berichten, wie der Stand der Umbauarbeiten sowohl im Innen- als auch im Außenbereich der Bockenheimer Grundschule ist und den Zeitplan für Umbau und Bezug vorzustellen. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Wie soll das Verkehrskonzept für die neue Grundschule aussehen? 2. Wo werden sich die Pkw-Parkplätze für Lehrer auf dem Gelände befinden? Wie viele Pkw-Parkplätze sind geplant? 3. Wo werden sich die Fahrradstellplätze für die Schulgemeinde befinden? Wie viele Fahrradstellplätze sind geplant? 4. Wann werden die gegenwärtig durch die Bauarbeiten blockierten Pkw-Parkplätze auf der Kaufunger Straße wieder freigegeben? Begründung: Es handelt sich um eine Anregung der Anwohner. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 2 am 27.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 2

Antrag auf Aufnahme in das Projekt „Schulstraße“ in Frankfurt

28.04.2025 · Aktualisiert: 22.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 26.05.2025, OM 7056 entstanden aus Vorlage: OF 1146/2 vom 06.05.2025 Betreff: Antrag auf Aufnahme in das Projekt "Schulstraße" in Frankfurt Der Magistrat wird gebeten, die neue Außenstelle (Grundschule) der Georg-Büchner-Schule (GBS) an der Kaufunger Straße/Ecke Schloßstraße, ehemals DIPF, die am 15. August 2025 eröffnet werden soll, in das Projekt "Schulstraßen" in Frankfurt aufzunehmen. Die Schulleitung der GBS unterstützt diesen Antrag. Begründung: Sogenannte "Schulstraßen" sind Straßen im Umfeld von Schulen, die zur Hauptverkehrszeit, also zu Schulbeginn, je eine Stunde lang für den Autoverkehr gesperrt sind. Die Vorteile liegen auf der Hand: Elterntaxis, die Kinder morgens eilig zur Schule bringen, sind eine Gefahrenquelle für alle Kinder außerhalb des Autos. Weniger Pkws bedeuten also mehr Sicherheit für diese Kinder. Kommen Kinder stattdessen mit dem Rad oder zu Fuß zur Schule, fördert das zudem ihre Selbstständigkeit, ihre Gesundheit, soziale Kontakte und nachweislich auch die Aufmerksamkeit später in der Schulstunde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1598 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 2

Friesengasse: Aufenthaltsqualität am Hülya-Platz erhöhen

28.04.2025 · Aktualisiert: 22.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 26.05.2025, OM 7058 entstanden aus Vorlage: OF 1149/2 vom 11.05.2025 Betreff: Friesengasse: Aufenthaltsqualität am Hülya-Platz erhöhen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten und bei positivem Prüfausgang Folgendes umzusetzen: 1. Einsetzen einer Fahrbahnschwelle zur Verkehrsberuhigung auf Höhe der Friesengasse/Ecke Grempstraße; 2. Errichtung einer weiteren Fahrbahnschwelle auf Höhe der Appelsgasse sowie Aufstellen großer Warnschilder vor kreuzenden Fußgängern; 3.Sicherung der ersten Meter der linken Straßenseite (Fünf-Meter-Bereich) in der Appelsgasse an der Ecke Friesengasse durch geeignete physische Maßnahmen vor behindernden Parkvorgängen. Dabei soll der direkt anschließende legale Parkplatz möglichst erhalten bleiben und 4. Unterbindung von behinderndem Parken vor den Baumscheiben zwischen den Parkbuchten durch Aufstellen von linksseitigen Halteverbotsschildern an der Friesengasse zwischen Fröbelstraße und Schloßstraße. Es wäre zu prüfen, ob das Vergrößern der Baumscheiben möglich erscheint . Der Ortsbeirat begrüßt die Fortentwicklung des Superblockkonzepts. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, neben dem Superblock- auch das Verkehrskonzept für die Grundschule an der Schloßstraße/Kaufunger Straße dem Ortsbeirat vorzustellen bzw. darüber zu informieren und ggf. entsprechend zu berücksichtigen. Hierbei sind insbesondere auch mögliche Elterntaxis und mit dem Auto anreisende Lehrkräfte zu berücksichtigen. Begründung: An der Friesengasse befindet sich ein Hort (Mädchenhort Nummer 14). Auch erfreut sich die dort gelegene Eisdiele "De Luca" in den Sommermonaten erheblicher Beliebtheit und aufgrund der schmalen Gehwege, die sich wegen der Bauweise nicht verbreitern lassen, sind gefährliche Situationen zwischen Fußgängern und Autofahrern gewissermaßen vorprogrammiert. Leider mangelt es teilweise an der zu erwartenden Rücksichtnahme. Eine Sperrung der Straße würde zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen in der Grempstraße führen, was nicht zu präferieren ist. Schließlich werden die Parkplätze häufig durch das anliegende Pflegeheim genutzt, weshalb auch diese der Anzahl nach erhalten werden sollten. Zu den Fahrbahnschwellen könnte die Robert-Mayer-Straße als Beispiel dienen. Die Maßnahmen wegen des illegalen Parkens zum Ende der Friesengasse sollen die Durchfahrt zur Schloßstraße frei halten und ungehindert ermöglichen. Die Maßnahmen wegen des illegalen Parkens sollen die Einsicht in Kreuzungen, die Passierbarkeit für Fußgänger und die Durchfahrt zur Schloßstraße frei halten und ungehindert ermöglichen. Nach Auskunft des Planungsdezernats würde derzeit seitens des Stadtplanungsamtes eine Verkehrsuntersuchung in Bockenheim beauftragt, die als Grundlage für weitere Planungen im Kontext des Themas Superblock dienen solle. Es handele sich um echte Grundlagenarbeit, auf der dann Vorschläge und Projekte definiert werden sollten. Der Ortsbeirat nimmt nicht zuletzt zur Kostenersparnis davon Abstand, den Bereich noch vor der weiteren Planung des Superblocks näher zu beplanen. Die im Sommer eröffnende Grundschule bietet evtl. Anlass für eine Ausnahme. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1627 Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 2

Grempstraße/Ecke Konrad-Broßwitz-Straße: Sicherheit und Aufenthaltsqualität erhöhen

28.04.2025 · Aktualisiert: 22.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 26.05.2025, OM 7061 entstanden aus Vorlage: OF 1154/2 vom 05.05.2025 Betreff: Grempstraße/Ecke Konrad-Broßwitz-Straße: Sicherheit und Aufenthaltsqualität erhöhen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten und bei positivem Prüfausgang entsprechende Maßnahmen umzusetzen: 1. Einsetzen einer Fahrbahnschwelle zur Verkehrsberuhigung direkt an der Einmündung zur Grempstraße; 2. Ergreifen von Verkehrsberuhigungsmaßnahmen vor der Grempstraße/Ecke Konrad-Broßwitz-Straße vor dem Café Butter/Stattcafé/Spiel-Café Zebulon; 3. Freihalten des Einmündungsbereichs vor dem Café Butter, Konrad-Broßwitz-Straße/Ecke Grempstraße mit geeigneten Maßnahmen, sodass Einsatzfahrzeuge von Feuerwehr und Rettungsdienst sowie der Abfallentsorgung problemlos abbiegen können. Begründung: Die Grempstraße erfreut sich an gut frequentieren Cafés wie das Stattcafé, das Kindercafé Zebulon und auch dem neuen Café Butter. Zudem erreicht man über die Grempstraße auch direkt den Spielplatz Hans-Eick-Weg wie auch das Rote-Beete-Gelände. Gleichzeitig dient die Grempstraße inkl. Parkhaus als Ausfallstraße der Leipziger Straße und wird stark frequentiert. Verkehrsberuhigungsmaßnahmen sollten ergriffen werden, um die Sicherheit und Aufenthaltsqualität an den genannten Stellen zu verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2025, ST 1713 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 2

Rückbau der vor Kurzem installierten Fahrradbügel in der Kaufunger Straße

28.04.2025 · Aktualisiert: 22.10.2025

Anregung an den Magistrat vom 28.04.2025, OM 6908 entstanden aus Vorlage: OF 1095/2 vom 09.03.2025 Betreff: Rückbau der vor Kurzem installierten Fahrradbügel in der Kaufunger Straße Der Magistrat wird gebeten, die vor K urzem installierten Fahrradbügel ab der Diemelstraße Richtung Kaufunger Straße/Große Seestraße zurückbauen zu lassen. Begründung: Ohne die Anwohnerinnen und Anwohner zu informieren, wurden Fahrradbügel in der Kaufunger Straße auf Pkw-Stellplätzen installiert. Die Pkw-Stellplätze können somit nicht mehr zweck- und sachgerecht als solche verwendet werden. In dem Gebiet rund um die Kaufunger Straße bestand bereits vor der Entnahme von Pkw-Stellplätzen ein Mangel an Parkplätzen. Dies führt zu unerwünschtem Suchverkehr und verleitet zu kreativem Parken. Zudem ist auch das Angebot an kommerziellen Stellplätzen zu gering, so beträgt z. B. die Wartezeit auf einen Dauerstellplatz teilweise mehr als vier Monate und es werden Mieten von nicht selten 120 Euro pro Monat und Stellplatz aufgerufen. Die Installation der Fahrradbügel führt zu Bürgerinnen- und Bürgerprotesten, gepaart mit großem Unverständnis für diese Nacht- und Nebelmaßnahme. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1628 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 2

Spielplatz Kaufunger Straße umgestalten

24.03.2025 · Aktualisiert: 30.06.2025

Anregung an den Magistrat vom 24.03.2025, OM 6736 entstanden aus Vorlage: OF 1096/2 vom 08.03.2025 Betreff: Spielplatz Kaufunger Straße umgestalten Der Magistrat wird gebeten, den Spielplatz in der Kaufunger Straße zu sanieren und deutlich aufzuwerten. Begründung: Der kleine Spielplatz zwischen der Kaufunger Straße wirkt sehr ungepflegt und nicht bespielbar. Wenn der Spielplatz attraktiver und dadurch stärker von Kindern und Eltern frequentiert wäre, wäre es auch für die Anwohner besser. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.06.2025, ST 1061

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 2

Rückbau der vor Kurzem installierten Fahrradbügel in der Kaufunger Straße

20.03.2025 · Aktualisiert: 23.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 28.04.2025, OM 6908 entstanden aus Vorlage: OF 1095/2 vom 09.03.2025 Betreff: Rückbau der vor Kurzem installierten Fahrradbügel in der Kaufunger Straße Der Magistrat wird gebeten, die vor K urzem installierten Fahrradbügel ab der Diemelstraße Richtung Kaufunger Straße/Große Seestraße zurückbauen zu lassen. Begründung: Ohne die Anwohnerinnen und Anwohner zu informieren, wurden Fahrradbügel in der Kaufunger Straße auf Pkw-Stellplätzen installiert. Die Pkw-Stellplätze können somit nicht mehr zweck- und sachgerecht als solche verwendet werden. In dem Gebiet rund um die Kaufunger Straße bestand bereits vor der Entnahme von Pkw-Stellplätzen ein Mangel an Parkplätzen. Dies führt zu unerwünschtem Suchverkehr und verleitet zu kreativem Parken. Zudem ist auch das Angebot an kommerziellen Stellplätzen zu gering, so beträgt z. B. die Wartezeit auf einen Dauerstellplatz teilweise mehr als vier Monate und es werden Mieten von nicht selten 120 Euro pro Monat und Stellplatz aufgerufen. Die Installation der Fahrradbügel führt zu Bürgerinnen- und Bürgerprotesten, gepaart mit großem Unverständnis für diese Nacht- und Nebelmaßnahme. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1628 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 2

Poller in der Grempstraße widerstandsfähiger gestalten

02.12.2024 · Aktualisiert: 29.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 02.12.2024, OM 6233 entstanden aus Vorlage: OF 1032/2 vom 13.11.2024 Betreff: Poller in der Grempstraße widerstandsfähiger gestalten Der Magistrat wird gebeten, nach Lösungen zu suchen, um die Situation der Abpollerung in der Grempstraße/Ecke Hans-Eick-Weg zu verbessern und zu verstetigen. Dabei wird er gebeten, nach widerstandsfähigeren Lösungen zu suchen, um mutwilligen Zerstörungen entgegenzuwirken. Begründung: Die Metallpoller in der Grempstraße/Ecke Hans-Eick-Weg, an der Ausfahrt des Parkhauses, werden kurz nach neuer Installierung regelmäßig wieder umgefahren oder mutwillig gewaltsam entfernt (siehe Fotos). Diese Tatsache wurde von Anwohnenden bereits mehrfach beobachtet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 06.01.2025, OF 1053/2 Anregung an den Magistrat vom 20.01.2025, OM 6368 Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2025, ST 897 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 2 am 28.04.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 2 am 26.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kein Abriss des Gebäudes Friesengasse 13 - keine weitere Zerstörung von AltBockenheim

16.10.2023 · Aktualisiert: 28.05.2024

Anregung an den Magistrat vom 16.10.2023, OM 4643 entstanden aus Vorlage: OF 771/2 vom 10.10.2023 Betreff: Kein Abriss des Gebäudes Friesengasse 13 - keine weitere Zerstörung von Alt-Bockenheim Der Ortsbeirat lehnt nach dem Abriss des historischen Backhauses/Tibethauses am Hülya-Platz in Alt-Bockenheim weitere Zerstörungen des historischen Stadtteilkerns Bockenheims ab. Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen kurzfristig zu beantworten: 1. Trifft es zu, dass die vom Eigentümer (oder Voreigentümer) unterschriebene Abwendungserklärung für das Teilgrundstück Friesengasse 13 (Abwendung des Vorkaufsrechts der Stadt im Satzungsgebiet einer Milieuschutzsatzung) bereits demnächst ausläuft? Falls ja, wann ist dies der Fall? 2. Trifft es zu, dass der Eigentümer bereits über eine Abrissgenehmigung für die Friesengasse 13 verfügt? Wenn nein, wurde eine solche beantragt oder gab es ggf. eine Voranfrage für eine solche Genehmigung (formell oder informell)? 3. Trifft es zu, dass der Eigentümer des obigen Areals auch die Absicht hat, den in der Friesengasse angrenzenden Gartenbereich Friesengasse 15 (Eigentümer Stadt/Nachbarn als Pächter) zu erwerben und zu bebauen? Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die Maßnahmen darzulegen, mit denen er die städtebauliche Struktur in Alt-Bockenheim künftig besser schützen will; 2. darzulegen, wie die Erhaltungssatzung Nr. 48 - Bockenheim II (Erhaltung der städtebaulichen Eigenart) z. B. über einen Bebauungsplan besser abgesichert werden kann; 3. darzulegen, welche Möglichkeiten es gibt, das Gebäude Friesengasse 13 zu erhalten, indem z. B. Denkmalschutz und/oder Ensembleschutz (zusammen mit den gegenüberliegenden Gebäuden, z. B. Friesengasse 12) geprüft werden oder gemäß der Erhaltungssatzung Nr. 48 der Rückbau des Fachwerkhauses versagt wird; 4. dem Eigentümer (falls notwendig) die behutsame Sanierung zu empfehlen und damit preiswerten Wohnraum zu erhalten (entsprechend E 47 - Milieuschutzsatzung); 5. das Garten-Pachtgrundstück Friesengasse 15 weder zu verkaufen noch an den Eigentümer der Friesengasse 13 zu verpachten. Begründung: Nach vorläufigem Kenntnisstand beabsichtigt der Eigentümer des Areals Kaufunger Straße 4/Friesengasse 13 nunmehr auch den Abbruch des historischen Fachwerkgebäudes Friesengasse 13 (17. Jahrhundert), um am Eingang zum Altstadtkern Bockenheims höher zu bauen. Das Haus ist vermietet, den derzeitigen Bewohnenden wurde bereits die Kündigung angekündigt. Es steht zu befürchten, dass der Eigentümer mit dem Auslaufen der Abwendungserklärung zum Vorkaufsrecht der Stadt kalkuliert, um das Areal auf dem Teilgrundstück Friesengasse 13 neu zu bebauen bzw. baulich extrem zu überformen. Das noch vorhandene dörfliche Ortsbild Bockenheims wird nur noch durch wenige Gebäude geprägt, die die historische Bedeutung verdeutlichen und die Identität des Stadtteils ausmachen. Hierzu gehört das Gebäude Friesengasse 13. Die Sanierung Bockenheims definierte exakt die prägenden Gebäude und hat versucht, dieses Ortsbild zu erhalten und zukunftsfähig zu machen. Die Erhaltungssatzung Nr. 48, Bockenheim II, die auch das Ensemble Kaufunger Straße 4/Friesengasse 13 umfasst, beschreibt die wesentlichen Ziele für Alt-Bockenheim und muss respektiert werden. Die Erhaltungssatzung besagt u. a.: "Insbesondere die engen Gassen und die Reste des ehemaligen Ortskerns südlich des Kirchplatzes tragen zur Identifikation bei." Verwiesen wird zudem auf das Integrierte Stadtentwicklungskonzept Frankfurt 2030+, das die Bedeutung der historischen Stadtteilkerne für Identität, Zugehörigkeitsgefühl und Lebensqualität in der Stadt betont. In der Auseinandersetzung um den Abriss des alten Backhauses und den Neubau von neun hochpreisigen Wohnungen auf dem Teilgrundstück Kaufunger Straße 4 hatte der Eigentümer dem Ortsbeirat erklärt, dass das an der Friesengasse gelegene Fachwerkhaus erhalten bliebe und saniert werde (FAZ 13.11.2019). Ebenso solle die Struktur der Innenhöfe auf dem Areal, dessen Zufahrt und die Begrenzungsmauer zum Hülya-Platz erhalten werden. Schon die Fertigstellung des Neubaus auf dem Areal des ehemaligen Backhauses Kaufunger Straße 4 entspricht nur sehr bedingt der vorher vom Bauherrn in einer Ortsbeiratssitzung versprochenen optischen Kleinteiligkeit. Laut Erhaltungssatzung dürfen Rückbau und Nutzungsänderung versagt werden, "wenn die bauliche Anlage allein oder im Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen das Ortsbild, die Stadtgestalt oder das Landschaftsbild prägt oder sonst von städtebaulicher, insbesondere geschichtlicher oder künstlerischer Bedeutung ist" (§ 172 Absatz 3 Satz 1 BauGB). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.12.2023, ST 2448 Aktenzeichen: 63-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Gefahrensituation auf der Schloßstraße beseitigen Hinweis: Es dient zur Kenntnis, dass die Anregung durch die Vorlage OM 4652 zurückgezogen wurde!

10.07.2023 · Aktualisiert: 23.02.2024

Anregung an den Magistrat vom 10.07.2023, OM 4337 entstanden aus Vorlage: OF 667/2 vom 24.04.2023 Betreff: Gefahrensituation auf der Schloßstraße beseitigen Hinweis: Es dient zur Kenntnis, dass die Anregung durch die Vorlage OM 4652 zurückgezogen wurde! Der Magistrat wird gebeten, nach dem Vorfall vom 30. März, unverzüglich die folgenden Maßnahmen für die Schloßstraße auf den Weg zu bringen, um die dortige Gefahrensituation zu beseitigen: 1. Der ruhende Verkehr soll auf beiden Seiten der Schloßstraße (bis auf Lieferzonen) zugunsten eines baulich getrennten und durchgängig rot markierten Radweges aufgegeben werden. 2. Um den Wegfall dieser Parkplätze zu kompensieren, sollen Parkplätze auf der Breitenbachbrücke geschaffen werden. Nach Einschätzungen von städtischer Seite können zwischen 110 bis 140 Parkplätze eingerichtet werden. 3. Der Magistrat wird darüber hinaus gebeten, auf den Betreiber des Parkplatzes am Westbahnhof (Contipark, 90 Stellplätze) sowie auf die Ansprechperson des ABG-Parkhauses in der Schloßstraße zuzugehen und diese zu bitten, reduzierte Dauerparktarife für Anwohnerinnen und Anwohner der Schloßstraße anzubieten. 4. Um mobilitätseingeschränkte Personen zu bedenken, sollen in den Seitenstraßen der Schloßstraße auf den Stellplätzen, welche der Schloßstraße am nächsten sind, ausreichend Behindertenparkplätze geschaffen werden. Es handelt sich um folgende Seitenstraßen: Rödelheimer Straße (beidseitig der Schloßstraße), Hersfelder Straße, Friesengasse, Kaufunger Straße, Mühlgasse, Ederstraße, Kurfürstenplatz, Kurfürstenstraße und Adalbertstraße. Der Magistrat wird gebeten, den Bedarf und die geeigneten Stellen zu ermitteln und die Umsetzung zu veranlassen. 5. Diese Maßnahmen sollen bis zu dem geplanten Umbau (2025) der Schloßstraße bestehen bleiben, bis dann der Großteil der hier weggefallenen Parkplätze wieder eingerichtet werden kann. Begründung: Nach dem Vorfall vom 30. März, bei dem ein Fahrradfahrer von einem Autofahrer absichtlich überfahren wurde, ist es an der Zeit, die Sicherheit der Fahrradfahrenden zu verbessern. Dies mag vielleicht ein Einzelfall gewesen sein, aber insgesamt hat sich die Situation der Fahrradfahrenden nicht wesentlich verbessert, sie werden nach wie vor von Pkw-Nutzerinnen und -nutzern massiv bedrängt und durch Hupen und zu dichtes Auffahren genötigt. Es kommt weiterhin zu verkehrswidrigem Überholen von Fahrradfahrenden durch Pkw-Nutzerinnen und -Nutzer und dadurch zu gefährlichen Situationen. Wie von Fahrradfahrenden zu hören ist, wird die Schloßstraße deshalb gemieden. Zu Punkt 1. Die in diesem Antrag vorgeschlagene Maßnahme kann nach Einschätzung der Stadt binnen eines Jahres umgesetzt werden. Es handelt sich hierbei um die Variante "Radfahrstreifen statt ruhendem Verkehr". Diese Variante wurde dem Magistrat und dem Ortsbeirat in der Vergangenheit bereits vorgestellt und war zu der Zeit auch die vom Magistrat präferierte Variante. Zu Punkt 2. Nach Einschätzungen der städtischen Seite können auf der Breitenbachbrücke Parkplätze geschaffen werden. Auf der Breitenbachbrücke können, nach Einschätzung der Stadt, etwa in dem Umfang neue Parkplätze entstehen, wie durch die in Punkt 1. vorgeschlagene Maßnahme entfallen würden (etwa 140 Stück, mindestens jedoch 110 Stück). Zu Punkt 3. Am Westbahnhof betreibt die Contipark einen zahlungspflichtigen Parkplatz, welcher über 90 Stellplätze verfügt. Dort können Monatsparkkarten für 65 Euro im Monat erworben werden. Die Auslastung des Parkplatzes wird von der Contipark nicht ermittelt. Stichprobenhafte Zählungen einzelner Ortsbeiratsmitglieder ergaben eine Auslastung von zwischen zehn und 20 Stellplätzen (d. h. 70 bis 80 freie Stellplätze). Um diese nahe gelegene Ausweichparkmöglichkeit für Anwohnerinnen und Anwohner noch attraktiver zu machen, soll die Contipark gebeten werden, reduzierte Dauerparktarife für Anwohnerinnen und Anwohner anzubieten. Dieselbe Bitte soll auch an die Ansprechpartner des ABG-Parkhauses in der Schloßstraße gerichtet werden, welches nach Aussage einer Anwohnerin ebenfalls nur sehr schwach ausgelastet ist. Zu Punkt 4. Um mobilitätseingeschränkte Personen zu bedenken, sollen wie beschrieben Behindertenparkplätze in sämtlichen Seitenstraßen der Schloßstraße geschaffen werden. Da die Schloßstraße über viele Seitenstraßen verfügt, hat diese Maßnahme das Potenzial, die Wegstrecke für mobilitätseingeschränkte Personen von ihrer Wohnung bis zu ihrem Pkw sogar zu verkürzen: Mit der Maßnahme stehen verlässlich freie Parkplätze für mobilitätseingeschränkte Personen an vielen Stellen der Schloßstraße zur Verfügung. Ohne die Maßnahme ist es realistisch betrachtet aktuell nicht gesichert, dass mobilitätseingeschränkte Personen tatsächlich immer einen Parkplatz in unmittelbarer Nähe ihrer Wohnung finden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 01.09.2023, OF 739/2 Antrag vom 29.09.2023, OF 763/2 Anregung an den Magistrat vom 16.10.2023, OM 4652 Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bespielbare Straßen in Bockenheim

20.03.2023 · Aktualisiert: 27.02.2024

Anregung an den Magistrat vom 20.03.2023, OM 3713 entstanden aus Vorlage: OF 617/2 vom 26.02.2023 Betreff: Bespielbare Straßen in Bockenheim Vorgang: E 36/22; B 393/22 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob Abschnitte der folgenden Straßen als sog. "bespielbare Straßen" eingerichtet werden können: 1. Kaufunger Straße, zwischen Diemelstraße und Kleine Seestraße; 2. Metzstraße. Im Fall einer positiven Prüfung soll gemeinsam mit den Interessengruppen vor Ort und planerischem Fachpersonal ein Entwurf für ein Pilotprojekt entwickelt und mit dem Ortsbeirat verabschiedet werden. Begründung: Mit seinem Bericht vom 10.10.2022, B 393, bittet der Magistrat die Ortsbeiräte, Vorschläge für Straßen oder Straßenabschnitte zu benennen, welche in ein Auswahlverfahren zur Umsetzung als bespielbare Straße aufgenommen werden sollen. Dies sollte bis Ende des ersten Quartals 2023 in Form von Anregungen an den Magistrat erfolgen. Die oben genannten Straßen erfüllen die Randbedingungen, die der Magistrat für ein Pilotprojekt "bespielbare Straßen" definiert hat (B 393) und scheinen geeignet für eine entsprechende Initiative. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 04.05.2022, E 36 Bericht des Magistrats vom 10.10.2022, B 393 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1954 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 2 am 10.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sammelbehälter für Sandspielzeug

13.02.2023 · Aktualisiert: 07.06.2024

Anregung an den Magistrat vom 13.02.2023, OM 3558 entstanden aus Vorlage: OF 600/2 vom 26.01.2023 Betreff: Sammelbehälter für Sandspielzeug Der Magistrat wird gebeten, Sammelbehälter für Sandspielzeug an den Sandspielplätzen im Ortsbezirk 2 aufzustellen. Diese sollen dazu dienen, dass sowohl Kinder als auch Eltern "übrig gebliebenes" Sandspielzeug darin verstauen und wieder entnehmen können. Die Behälter sollten sowohl optisch ansprechend, wetterfest und einfach sowie sicher benutzbar sein (siehe Beispiele aus Dresden in den Abbildungen). Der Ortsbeirat sieht alle größeren Spielplätze hierfür als geeignet an, empfiehlt jedoch mit der Maßnahme bei folgenden Spielplätzen zu beginnen (aufgrund von Empfehlungen von Bürgerinnen und Bürger sowie Kinderbeauftragten): - Spielplätze im Grüneburgpark - Körnerwiese - Hessenplatz - Zeppelinallee - Westenplatz - Elsa-Brändström-Platz - Landgrafenstraße - Von-Bernus-Park - Kaufunfger Straße Begründung: Es handelt sich um eine Anregung von Bürgerinnen und Bürgern. Auf vielen Spielplätzen bleibt regelmäßig Sandspielzeug übrig. In anderen Städten gibt es hier schöne Kisten oder Körbe aus Drahtgeflecht, in welche das Spielzeug platziert werden kann. Dadurch können Kinder, die kein Sandspielzeug dabei haben, welches entnehmen. Abends kann das zurückgelassene Spielzeug aufgeräumt werden, wodurch die Kinder auch lernen, dass ein Sandkasten etwas Ordnung vertragen kann und man sein Spielzeug nicht achtlos wegwirft (Ressourcenschonung). Spielplatz Dresden, Florian-Geyer-Straße Sandkasten Waldpark Dresden-Blasewitz Spielplatz Dresden, Reisewitzer Straße Bildquelle: https://dresdenmutti.com/2019/09/08/spielplatze-in-dresden/ Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2023, ST 1031 Aktenzeichen: 67-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zukunft der Sophienschule als Franckeschule und IGS JohannaTeschSchule bis 2029 in Bockenheim?

12.09.2022 · Aktualisiert: 07.06.2024

Anregung an den Magistrat vom 12.09.2022, OM 2746 entstanden aus Vorlage: OF 439/2 vom 12.07.2022 Betreff: Zukunft der Sophienschule als Franckeschule und IGS Johanna-Tesch-Schule bis 2029 in Bockenheim? Vorgang: OM 6761/20 OBR 2 Der Magistrat wird gebeten, 1. zu prüfen und zu berichten, ob die Räumlichkeiten für die Johanna-Tesch-Schule in Frankfurt Bockenheim bis zum geplanten Umzug zum Schuljahr 2029/2030 (vgl. Schulentwicklungsplan) ausreichend sein werden und ob beabsichtigt ist, den Ausweichstandort am Knöterichweg bis zu diesem Zeitpunkt aufrecht zu erhalten, 2. zu informieren, wann mit der Planung des Standorts des nach dem neuen Schulentwicklungsplans vorgesehenen neuen IGS für die Bildungsregion Mitte begonnen wird und sodann gegebenenfalls den zuständigen Ortsbeirat 2, falls ein Standort im Ortsbezirk 2 als Teil der Bildungsregion Mitte einzubeziehen und 3. den Ortsbeirat 2 und die zuständige Kinderbeauftragte in die Planung der Grundschulbezirke einzubeziehen, die sich daraus ergeben, dass in der ehemaligen Sophienschule nun doch keine eigenständige Grundschule eingerichtet wird. Begründung: Zu 1.: Der Ortsbeirat begrüßt es sehr, dass die Stadt Frankfurt durch Neugründungen auf den gestiegenen Bedarf an Schulplätzen reagiert. Auch befürwortet der Ortsbeirat, einmal geschaffene Ausweichstandorte, wie am Knöterichweg, weiter zu nutzen, bis die dauerhaften Standorte errichtet worden sind, um unnötige Mehrkosten durch Auf- und Abbauten von Ausweichstandorten zu vermeiden. Da jedoch bereits jetzt die ehemalige Sophienschule nicht mehr ausreichend Räumlichkeiten für die IGS bietet, bittet der Ortsbeirat um Informationen hinsichtlich etwaiger möglicher zusätzlicher Erweiterungen des vorläufigen Schulstandorts der Johanna-Tesch-Schule. Zu 2.: Schließlich begrüßt der Ortsbeirat das Vorhaben, dem gestiegenen Bedarf durch Neugründung einer IGS in der Bildungsregion Mitte gerecht werden zu wollen. Maßnahmen im Bereich der Schulgründungen der letzten Jahre zeigen jedoch, dass es sich mitunter als nicht ganz einfach herausstellt, geeignete Schulstandorte zu finden, weshalb der Ortsbeirat eine frühzeitige Information auch der Bürger vor Ort wünscht, insbesondere sofern abermals eine Interimslösung, wie bei Gründung der Johanna-Tesch-Schule geschehen, erwogen werden sollte. Zu 3.: Leider ist die Anregung vom Magistrat vom 26.10.2020, OM 6761, unbeantwortet geblieben. Der Ortsbeirat begrüßt die dem Schulentwicklungsplan zu entnehmende Antwort, dass die Sophienschule keine separate Grundschule sondern ein Ergänzungsstandort der bestehenden Franckeschule werden soll. Der Ortsbeirat würde eine enge Abstimmung bezüglich der Grundschulbezirke unter Einbeziehung der Kinderbeauftragten und Horteinrichtungen, eventuell verbunden mit einem Ortstermin an der neuen Grundschule an der Kaufunger Straße, begrüßen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.10.2020, OM 6761 Antrag vom 10.10.2022, OF 498/2 Anregung an den Magistrat vom 10.10.2022, OM 2948 Stellungnahme des Magistrats vom 10.03.2023, ST 664 Antrag vom 24.05.2023, OF 681/2 Anregung an den Magistrat vom 12.06.2023, OM 4073 Antrag vom 17.12.2023, OF 813/2 Anregung an den Magistrat vom 19.02.2024, OM 5132 Anregung an den Magistrat vom 22.04.2024, OM 5432 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 2 am 23.01.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 2 am 13.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40-31

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Spielplatz Kaufunger Straße

07.05.2022 · Aktualisiert: 09.06.2022

Antrag vom 07.05.2022, OF 370/2 Betreff: Spielplatz Kaufunger Straße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es zeitnah möglich ist, den Spielplatz in der Kaufunger Straße zu sanieren und deutlich aufzuwerten. Ebenso bittet der Ortsbeirat um eine Kostenschätzung. Begründung: Der kleine Spielplatz zwischen der Kaufunger Straße wirkt sehr trostlos und ungepflegt. Es liegen Unmengen an Kronkorken, Essensverpackungen und anderer Müll herum. Es fehlt an einer angemessenen Abfallinfrastruktur. Wegen der geringen Einsehbarkeit und fehlender öffentlicher Toiletten in der näheren Umgebung, wird der Spielplatz regelmäßig für wildes Urinieren genutzt. Auch Drogenhandel (polizeibekannt) findet hier statt. Wenn der Spielplatz attraktiver und dadurch stärker von Kindern und Eltern frequentiert wäre, würden einige dieser Probleme verschwinden oder verringert werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 2 am 30.05.2022, TO II, TOP 3 Beschluss: Auskunftsersuchen V 422 2022 Die Vorlage OF 370/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Wie groß kann das Gebäude für ein soziales Zentrum auf dem Gelände der RotKreuzBaracke in der Kaufunger Straße 9 werden?

02.05.2022 · Aktualisiert: 14.12.2022

Anregung an den Magistrat vom 02.05.2022, OM 2088 entstanden aus Vorlage: OF 351/2 vom 11.04.2022 Betreff: Wie groß kann das Gebäude für ein soziales Zentrum auf dem Gelände der Rot-Kreuz-Baracke in der Kaufunger Straße 9 werden? Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie groß ein Gebäude für ein soziales Zentrum als Ersatz für den Bürgertreff Schwälmer Straße werden kann. Dabei sind die Fluchtlinien im Fluchtlinienplan F1631 vom 22.06.1953 sowie § 34 Baugesetzbuch (Bauen im Innenbereich ohne qualifizierten Bebauungsplan) zu berücksichtigen. Begründung: Für das Gelände der Rot-Kreuz-Baracke in der Kaufunger Straße 9 legt der gültige Fluchtlinienplan F1631 vom 22.06.1953 eine Bebauung entlang der Fluchtlinie entlang des Gehweges der Kaufunger Straße fest. Dies würde bedeuten, das theoretisch eine Blockrandbebauung von der Hausnummer 7 bis zum Gebäude der Kaufunger Schule möglich wäre. Berücksichtigt man den § 34 Baugesetzbuch, der im Innenbereich bei dem Fehlen von qualifizierten Bebauungsplänen gilt, welche die Art und das Maß der Bebauung auf den Grundstücken festlegen, so kann hier eine Bebauung wie in der Nachbarschaft stattfinden. Dies würde bedeuten, dass auf dem Gelände der Rot-Kreuz-Baracke in der Kaufunger Straße 9 ein Gebäude mit vier Geschossen bis zum Rand des Gehweges gebaut werden kann. Die Gebäude Kaufunger Straße 7 und die Kaufunger Schule, Kaufunger Straße 11, sind jeweils viergeschossig. Außerdem war auf dem Gelände Kaufunger Straße 9 vor dem Zweiten Weltkrieg ein mehrgeschossiges zerstörtes Gebäude vorhanden, wie aus dem Fluchtlinienplan F1631 vom 22.06.1953 hervorgeht. Anlage 1 (ca. 330 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.09.2022, ST 2281 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 2 am 10.10.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme (ST 2281) vorgelegt hat. Aktenzeichen: 63 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mehr Parkraum im Bereich Diemelstraße schaffen

14.02.2022 · Aktualisiert: 19.06.2024

Anregung an den Magistrat vom 14.02.2022, OM 1614 entstanden aus Vorlage: OF 282/2 vom 07.02.2022 Betreff: Mehr Parkraum im Bereich Diemelstraße schaffen Der Magistrat wird gebeten, 1. in der Friesengasse (etwa in Höhe Hausnummer 17), auf der Fläche gegenüber dem Mädchenhort bzw. -treff (siehe Foto 1), einen Bügel für Lastenräder und 2. in der Kaufunger Straße, im Straßenbereich vor der Baracke des Deutschen Roten Kreuzes (siehe Foto 2), drei Lastenfahrradbügel aufzustellen. 3. Sollten in dem unter Ziffer 2. vorgeschlagenen Bereich nur zwei Lastenradbügel aufstellbar sein, so soll in der Diemelstraße an geeigneter Stelle mindestens ein weiterer Bügel für Lastenräder installiert werden. Begründung: Anregung von einer Vielzahl von Anwohnenden, die über einen gravierenden Mangel an sicheren und wohnortnahen Abstellplätzen für Lastenfahrräder klagen. Die dortigen Straßen verfügen bislang über keine Bügel für Lastenräder. Mit der Maßnahme würden daher erstmalig Stellplätze für Lastenräder geschaffen und der vorhandene Parkraum vergrößert. Darüber hinaus würde das verbotswidrige Parken wie auf Foto 2 ersichtlich unterbunden. Foto 1 (privat) Foto 2 (privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1300 Aktenzeichen: 66-3

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Der Hülya-Platz ist keine Durchgangsstraße

21.05.2021 · Aktualisiert: 21.06.2021

Antrag vom 21.05.2021, OF 50/2 Betreff: Der Hülya-Platz ist keine Durchgangsstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten Sorge dafür zu tragen, dass die Baustelleneinrichtung und Absperrungen so verändert werden, 1. dass keine PKWs von der Kaufunger Straße/Kleinen Seestraße in die Friesengasse (und umgekehrt fahren), 2. dass zu Fuß gehende den Hülyaplatz ohne Behinderungen in die Kaufunger Straße/Kleinen Seestraße queren und den Bürgersteig der Kleinen Seestraße nutzen können. Hierzu sind Absprachen mit der*m Bauherr*in zu treffen und die Absperrungen entsprechend umzustellen und vom Bürgersteig der Kleinen Seestraße zu entfernen. Begründung: Die Absperrungen führen derzeit tatsächlich kurioserweise dazu, dass PKWs über den Platz fahren. Durch einen Linksabbiegerpfeil an der Ecke Kaufunger Straße/Kleine Seestraße, der die PKWs so leitet, werden diese dazu auch noch ermuntert. Auf die Gefahren hierdurch muss sicher nicht weiter eingegangen werden. Gleichzeitig wird auch noch der Fußverkehr auf dem Platz und auf dem Bürgersteig behindert. Dies führt freilich dazu, dass zu Fuß gehende die Absperrungen selbsttätig umstellen und öffnen. Außerdem wurde der Platz nach Hülya Genc benannt, die als 9-jähriges Kind Opfer eines rassistischen Brandanschlags wurde. Es ist höchst verstörend, dass ein Ort des Gedenkens mit Kraftfahrzeugen befahren wird. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 2 am 07.06.2021, TO II, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 50/2 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kreuzung Friesengasse/Diemelstraße: Wohin mit den Fahrrädern?

21.09.2020 · Aktualisiert: 12.03.2021

Anregung an den Magistrat vom 21.09.2020, OM 6634 entstanden aus Vorlage: OF 1155/2 vom 31.08.2020 Betreff: Kreuzung Friesengasse/Diemelstraße: Wohin mit den Fahrrädern? Der Magistrat wird gebeten, 1. im Kreuzungsbereich Friesengasse/Diemelstraße das Abstellen von Pkw in der Diemelstraße im unmittelbarem Kreuzungsbereich (Fünf-Meter-Radius gemäß StVO) baulich zu unterbinden (siehe Abbildung 1). Dies soll durch schraffierte Flächen auf der Fahrbahn sowie Fahrradbügel geschehen; 2. zu prüfen und zu berichten, ob zusätzlich an den anderen drei Kreuzungsecken Fahrradbügel auf dem Gehweg anstatt der bestehenden Poller installiert werden können, ohne dadurch die Nutzung des Gehwegs sowie das Überqueren der Straße durch Fußgängerinnen bzw. Fußgänger oder mit Kinderwagen/Rollstuhl etc. zu behindern. Bei positivem Prüfergebnis wird um eine Umsetzung der Maßnahme gebeten; 3. zu prüfen und zu berichten, ob an der Kreuzung, wie in Abbildung 3 angedeutet, ein zusätzlicher Baum gepflanzt werden könnte, ohne die Nutzung des Gehwegs einzuschränken. Bei positivem Prüfergebnis wird um eine Umsetzung der Maßnahme gebeten. Für eine eventuell notwendige Baumpatenschaft wird sich der Ortsbeirat 2 einsetzen. Begründung: In besagter Kreuzung wird die Diemelstraße zwischen Kaufunger Straße und Friesengasse gern vollständig als Parkraum ausgenutzt, sodass Pkw auch den Kreuzungsbereich einnehmen (siehe Abbildung 1). Dies erschwert die Einsicht in die Kreuzung. Zudem wird dadurch der Übergang der Kreuzung für Fußgängerinnen bzw. Fußgänger - insbesondere mit Kinderwagen - sowie Rollstuhlfahrerinnen bzw. Rollstuhlfahrer erschwert. Gleichzeitig befinden sich an besagter Kreuzung keinerlei ordentliche Abstellmöglichkeiten für Fahrräder. Radfahrerinnen bzw. Radfahrer sind so gezwungen, ihre Räder an den Masten der Straßenschilder oder an Pollern abzustellen. Letztere sind alles andere als diebstahlsicher, da Fahrrad und Schloss einfach über den Poller gehoben werden können. Hier kann der Magistrat nicht nur zwei, sondern gleich drei Fliegen mit einer Klappe schlagen: Die Verkehrssicherheit auf der Straße erhöhen, die Überquerung der Straße durch Fußgängerinnen bzw. Fußgänger verbessern und Radverkehr fördern. Zusätzlich bietet die bestehende Gehwegnase möglicherweise Platz für eine Baumpflanzung. Deren Nutzen muss hier nicht weiter erläutert werden. Abbildung 1: Parkender Pkw im Fünf-Meter-Radius Abbildung 2: Fahrräder an Straßen- bzw. Verkehrsschildern, Baum und Pollern angeschlossen Abbildung 3: Fahrräder an Verkehrsschildern angeschlossen sowie möglicher Baumstandort Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 237 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 66 2

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Ersatz für das Bürgerhaus Schwälmer Straße durch Umbau des ehemaligen Deutschen Instituts für Internationale Pädagogische Forschung bzw. der früheren Sophienschule in ein soziales Zentrum

27.05.2020 · Aktualisiert: 02.07.2020

Antrag vom 27.05.2020, OF 1073/2 Betreff: Ersatz für das Bürgerhaus Schwälmer Straße durch Umbau des ehemaligen Deutschen Instituts für Internationale Pädagogische Forschung bzw. der früheren Sophienschule in ein soziales Zentrum Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt 1. Das ehemalige DIPF in der Schlossstr. 29 soll als Ersatz für das Bürgerhaus Schwälmer Str. in ein soziales Zentrum umgewandelt werden. Hier könnten Einrichtungen einziehen, die z. Zt. unzureichend untergebracht sind wie das Nachbarschaftsheim Bockenheim und das JUZ Bockenheim bzw. noch über keinerlei Räume im Stadtteil verfügen wie der Geschichtsverein Die Freunde Bockenheims. Darüberhinaus könnte das Gebäude als neuer Bürgertreff dienen. 2. Alternativ sollte das z. Zt. als schulischer Ausweichstandort genutzte Gebäude der früheren Sophienschule in der Falkstraße als soziales Zentrum für den Stadtteil zur Verfügung gestellt werden, soweit das mit einer künftigen schulischen Nutzung zu vereinbaren ist. 3. Sollten diese beiden Varianten nicht möglich sein, könnte a) Wie Frau Dezernentin Weber auf der letzten OBR Online Bürgerfragestunde erklärte, auf dem Gelände der Roten Kreuz Baracke in der Keufunger Straße 9, ein 3-4 geschossiger Bau in Holz Vervundbauweise entstehen, wir beim Adorno- Gymnasium, b) Der Magistrat beauftragt werden im Stadtteil Bockenheim ein geeignetes Gebäude zu finden, um ein solches Zentrum einzurichten. Eventuell die Alte Fabrik in der Leipziger Straße 36 Hinterhaus. Nicht aber das Studierenden Haus (Offenes Haus der Kulturen) Begründung: Im Rahmen der Sanierung Bockenheims wurden Einrichtungen für die Bevölkerung des Stadtteils geschaffen, die jetzt in dieser Funktion nicht mehr vorhanden sind - der Internationale Treff mit dem Kinderhaus Adalbertstraße und der frühere Bürgertreff Titania in der Basaltstraße. Das Bürgerhaus in der Schwälmer Str. soll Ende des Jahres abgerissen werden. Trotz steigender Einwohnerzahlen wurden und werden somit wichtige soziale und kulturelle Einrichtungen Bockenheims abgebaut. Der Bedarf von 3 weiteren Grundschulen in Bockenheim inklusive Schönhofvierrtel, ist strittig. Nach Auskunft der früheren Rektorin der Bonifatiusschule werden jährlich nur ca. 50 - 60 Kinder der Schule zugewiesen, während das Schulamt einen Bedarf von ca. 90 Plätzen prognostiziert hat. Ein weiterer Verlust an Schüler/innen durch die Eröffnung einer neuen Grundschule werde sich negativ auf die Arbeit der Bonifatiusschule auswirken. Der Ortsbeirat 2 stellte daraufhin eine Anfrage nach den der Planung zugrunde liegenden Zahlen, die bis heute nicht beantwortet wurde. Da eine weitere Grundschule für das zukünftige Schönhofviertel vorgesehen ist, sollte auch im Hinblick auf die Haushaltslage die Umwandlung des DIPF in eine Grundschule nochmals kritisch geprüft werden. Das Gebäude wurde erst vor wenigen Jahren grundsaniert und ist daher bis auf den im Keller nachgewiesenen Schimmelbefall in gutem baulichen Zustand. Der große Saal im Erdgeschoß ist fast barrierefrei für Veranstaltungen nutzbar. Mögliche alternative Nutzungen wären u.a.denkbar für das Nachbarschaftsheim Bockenheim in der Salvador-Allende-Straße, das nach dem Abriss des Sozialrathauses am Rohmerplatz nun an seinem neuen Standort regelmäßig von Mieterhöhungen betroffen ist, so dass für die Einrichtung die Gefahr besteht, ihr pädagogisches Angebot zukünftig einschränken zu müssen. Das JUZ Bockenheim ist seit mehr als einem Jahrzehnt in einer ehemaligen Zweigstelle der Stadtsparkasse untergebracht. Hier stellt sich die Frage, ob die Räume für die Aufrechterhaltung der Arbeit ausreichend sind. Der Verein der Freunde Bockenheims feiert in diesem Jahr sein 40jähriges Bestehen. Der Verein konnte früher das als Sanierungsbüro dienende Delkeskamp- Haus für seine Ausstellungen nutzen. Z. Zt. kann der Verein seine Bilder noch im Bürgertreff Schwälmer Str. ausstellen, diese Möglichkeit entfällt mit dem Abriss des Gebäudes. Seit seiner Gründung fordert der Verein die Einrichtung eines Stadtteilmuseums. Wie Dezernentin Frau Weber auf der letzten Online Bürgerfragestunde des Ortsbeirats 2 erklärte stünde das Gelände der Roten Kreuz Baracke in der Kaufunger Straße 9 eventuell zur Verfügung. Da die Baracke schon 50 Jahre alt ist, und erneuert werden müsste, bestünde die Möglichkeit, auf dem gelände, unter Beibehaltung des Baumbestandes, ein 3 - 4 geschossiges Gebäude in Holz Verbund Bauweise zu errichten, wie beim Adorno Gymnasium. Falls Alle diese Möglichkeiten nicht machbar sind, soll der Magistrat beauftragt werden, ein geeignetes Gebäude für diesen Zweck zu suchen. Von der Größe her ginge z.B. die alte Fabrik in der Leipziger Straße 69 HH. Es soll aber auf keinen Fall das Studierenden Haus ( Offenes Haus der Kulturen ) sein. Der Magistrat hat es bei der Entwicklung des Kulturkampus versäumt, ein Soziales Zentrum dort anzusiedeln Nicht zuletzt besteht für den wachsenden Stadtteil dringender Bedarf an einem neuen Bürgerhaus, da das Musikübungszentrum am Schönhof vor allem als solches genutzt wird und auch ein großer Bedarf an entsprechenden Räumen besteht. Bockenheim darf nicht sein letztes Bürgerhaus verlieren! Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 07.05.2020, OF 1061/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 2 am 27.05.2020, TO I, TOP 28 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 1061/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 1073/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 2 am 24.06.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 1061/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1099/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1073/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1099/2 für erledigt erklärt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: LINKE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Einrichten eines verkehrsberuhigten Bereiches in Teilbereichen der Kaufunger Straße und der Kleinen Seestraße

27.05.2020 · Aktualisiert: 19.02.2021

Anregung an den Magistrat vom 27.05.2020, OM 6055 entstanden aus Vorlage: OF 1040/2 vom 18.02.2020 Betreff: Einrichten eines verkehrsberuhigten Bereiches in Teilbereichen der Kaufunger Straße und der Kleinen Seestraße Der Magistrat wird gebeten, zwischen der Diemelstraße/Kaufunger Straße und der Kleinen Seestraße/Mühlgasse einen verkehrsberuhigten Bereich einzurichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2020, ST 1663 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Backhaus in städtische Hand - zum Greifen nahe

02.12.2019 · Aktualisiert: 30.01.2020

Antrag vom 02.12.2019, OF 980/2 Betreff: Backhaus in städtische Hand - zum Greifen nahe Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Gespräche mit dem Mehrheitsgesellschafter der Friesengasse 13 Loft GmbH und Friesengasse 13 Home GmbH aufzunehmen, um den möglichen Erwerb der Immobilie Friesengasse 13 und Kaufunger Straße 4 seitens der Stadt zu erörtern und in die Wege zu leiten. Begründung: "Wohnungsdezernent Mike Josef (SPD) will eine Umwandlung des alten "Tibethauses" in Bockenheim in teures Wohneigentum nicht zulassen. Das hat der Sozialdemokrat im Gespräch mit der FR versichert." (Frankfurter Rundschau vom 07.10.2019) In einem am 15.11.2019 stattgehabten Gespräch zwischen dem Mehrheitsgesellschafter der Friesengasse 13 Loft GmbH und Friesengasse 13 Home GmbH und Vertretern der Initiative Social Hub (ISH) erklärte der Mehrheitsgesellschafter mehrfach, dass er sich auch einen Verkauf der in Frage stehenden Immobilien an die Stadt Frankfurt am Main (oder an eine von ihr beherrschten Gesellschaft) vorstellen kann. Dies werde er auch im Rahmen eines in Kürze stattfindenden Gesprächs mit dem Dezernenten für Planen und Wohnen Stadtrat Mike Josef vortragen. Da der Mehrheitsgesellschafter im Verlauf der Sitzung des Ortsbeirats 2 vom 11.11.2019 mehrfach betonte, hochpreisiges Wohneigentum an der Kaufunger Straße zu schaffen, bleibt nur der neuerdings in Aussicht gestellte Verkauf an die Stadt, damit die oben erwähnte Zusicherung des Magistrats eingehalten werden kann. Vor allem wäre durch den Ankauf aber die städtebauliche Besonderheit des Gebäudeensembles dauerhaft gesichert. Antragsteller: GRÜNE LINKE. Piraten Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2019, TO I, TOP 38 Beschluss: Die Vorlage OF 980/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 980/2 wird (bei Stimmengleichheit) abgelehnt. Abstimmung: CDU, 1 SPD und FDP gegen GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten (= Annahme); 3 SPD (= Enthaltung)

Parteien: GRÜNE LINKE Piraten
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

70 Jahre Grundgesetz Art. 15, das Backhaus und die unsichtbare Hand Jupiters

11.11.2019 · Aktualisiert: 18.11.2019

Antrag vom 11.11.2019, OF 959/2 Betreff: 70 Jahre Grundgesetz Art. 15, das Backhaus und die unsichtbare Hand Jupiters Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Ortsbeirat 2 werden gem. § 3 Abs. 12 Satz 1 GOOBR aus der Haushaltsstelle "Gutachten" der Stadtverordnetenversammlung Mittel in Höhe von € 20.000,00 zwecks Einholung eines Rechtsgutachtens übertragen. Zweck dieses Gutachten ist es, das Potenzial der Vergesellschaftung von Immobilien nach Art. 15 GG am Beispiel des Backhauses (Kaufunger Straße 4) unter besonderer Berücksichtigung der Möglichkeiten der Kommune (kommunales Satzungsrecht, Bürgerbegehren etc.) darzustellen. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Der Kern der Verfassung wird gebildet aus den ersten 19 Artikeln - den Grundrechten. Umso mehr erstaunt, dass das durch Art. 15 GG gebildete Rechtsinstitut noch nie Anwendung gefunden hat. Die Grundrechte sind allerdings nicht verhandelbar und bedürfen der Erfüllung. Der "unsichtbaren Hand" des Marktes sind jedoch diese Grundrechte fremd. Wäre dem anders, gäbe es keine Gentrifizierungsprobleme im Ortsbezirk. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 2 am 11.11.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 959/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und Piraten gegen GRÜNE und 1 LINKE. (= Annahme); 1 LINKE. (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Dialog mit Eigentümer des ehemaligen Tibethauses/Backhauses!

11.11.2019 · Aktualisiert: 04.08.2020

Anregung an den Magistrat vom 11.11.2019, OM 5386 entstanden aus Vorlage: OF 919/2 vom 09.10.2019 Betreff: Dialog mit Eigentümer des ehemaligen Tibethauses/Backhauses! Der Magistrat wird aufgefordert, gemeinsam mit dem Ortsvorsteher eine Gesprächseinladung an den Eigentümer zu versenden, um mit ihm gemeinsam unter Beteiligung des Ortsbeirates zu erörtern, 1. ob und unter welchen Voraussetzungen die Möglichkeit besteht, unter anderem der Bockenheimer Initiative "Social Hub" das ehemalige Backhaus - mindestens zeitlich begrenzt - zur Nutzung zu überlassen. Die Einladung soll mit der Bitte an den Eigentümer versehen sein, den Strafantrag wegen Hausfriedensbruchs zurückzuziehen; 2. ob und unter welchen Voraussetzungen für den Eigentümer die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum (erster oder zweiter Frankfurter Förderweg) - eventuell auch für gemeinschaftliche Wohnformen - in der Kaufunger Straße 4 (ehemaliges Tibethaus/Backhaus) in signifikanter Höhe infrage kommt. Begründung: Das ehemalige Tibethaus/Backhaus ist zu einem Symbol für viele Bockenheimer geworden: Zum einen als ein bewahrungswürdiges Gebäude, das Teil des historisch weitergewachsenen alten Dorfkerns Bockenheims ist und das bislang von allen Stadtteil-Sanierungen (zuletzt in den 80er-Jahren) verschont wurde. Zum anderen nun als reines Veräußerungsobjekt eines vollkommen überhitzten Frankfurter Immobilienmarktes, wo viele Akteure weiterhin auf steigende Immobilien- und Mietpreise setzen und eben nicht die Interessen der Menschen im Stadtteil im Blick haben. Dies gefährdet den Frieden in Bockenheim. Dies wird in den letzten Wochen nicht zuletzt, aber auch nicht nur, durch die insoweit friedliche (!) Besetzung des Backhauses deutlich. Der Ortsbeirat hat leider festzustellen, dass die konkreten Möglichkeiten der direkten Einflussnahme auf den privaten Eigentümer durch die Stadt Frankfurt begrenzt sind. Daher ist ein Gesprächs-/Dialogangebot an den privaten Eigentümer des ehemaligen Tibethauses/Backhauses zu richten, um einen konstruktiven und offenen Dialog insbesondere mit den Vertretern des Ortsbeirates zu eröffnen und dem Eigentümer die Interessen der Menschen im Stadtteil näherzubringen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.03.2020, ST 626 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 63 0

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Backhaus in der Kaufunger Straße 4

11.11.2019 · Aktualisiert: 14.11.2019

Antrag vom 11.11.2019, OF 957/2 Betreff: Backhaus in der Kaufunger Straße 4 Der Ortsbeirat möchte beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Fragen umfassen zu beantworten: 1. Gab es einen Eigentümerwechsel am Backhaus (Kaufugner Straße 4) oder an der Projektgesellschaft Friesengasse 13 Loft GmbH? 2. Wann hat der Verkauf stattgefunden? 3. Sofern ein Eigentümerwechsel am Gebäude gab: 3.1 Wann hat die Stadt die Ausübung des Vorkaufsrechts in die Wege geleitet? 3.2 Gibt es bereits eine neue Abwendungserklärung für das Backhaus? 4. Sofern ein Eigentümerwechsel an der Projektgesellschaft gab: 4.1 Gilt die alte Abwendungserklärung weiterhin? 4.2 Was ist konkret Inhalt der (alten sowie der neuen) Abwendungserklärung? 5. Wer ist derzeit Gesprächspartner der Stadt bei den Bauberatungen für das Gebäude? 6. Seit wann werden diese Gespräche geführt? 7. Welche Richtung verfolgt der Magistrat in den Gesprächen? 8. Gab es einen Bauantrag und/oder eine Bauvoranfrage seitens des neuen Eigentümers? 9. Wann wurde(n) diese gestellt? 10. Wann wurde das Grundstück Friesengasse 13 in die Projektgesellschaften Friesengasse 13 Home GmbH und Friesengasse 13 Loft GmbH aufgeteilt? 11. War das nach Erhaltungssatzungen E48 und E47 zulässig? 12. Warum wurden zuständigen Gremien (OBR, Römerfraktionen, Ausschussmitglieder, Magistratsmitglieder) bisher noch nicht umfassend über die Vorgänge informiert, was auch selbst maßgeblich zu den vielen widersprüchlichen Aussagen und Gerüchten geführt hat? 13. Wie soll diese Informationspolitik zukünftig verbessert werden? Begründung: Zu 1. und 2.: Im Zuge der Besetzung des Backhauses kamen von verschiedener Seite, u.a. Anwohner*innen Hinweise auf einen möglichen Eigentümer*innenwechsel. Dies wirft zum einen Fragen auf, gerade da besagt Liegenschaft eine bewegte Geschichte, was die Vorhaben und der Vorgehen vergangenen (potentieller) Eigentümer*innen anbelangt. Zudem ergeben sich dadurch möglicherweise neue Notwendigkeiten aber auch Möglichkeiten für die Stadt. Zu diesem Zwecke besteht allerdings auch umfassender Informationsbedarf. Zu 3. und 4.: Je nachdem, was genau verkauft wurde (Grundstück+Gebäude oder die Projektgesellschaft), ergeben sich andere Möglichkeitsräume für die Stadt. Hierbei ist auch der OBR einzubeziehen, wofür die entsprechenden Informationen notwendig sind. Zu 5. - 9.: Planungsdezernent Mike Josef lies sich in der Frankfurter Rundschau kurz nach der Besetzung des Backhauses mit folgendem Satz zitieren: "Auf der Ebene des Planungs- und Wohnungsdezernates werden keine Gespräche über das Tibethaus geführt." Im Planungsausschuss sagte Josef am 28.10., es gäbe solche Beratungen. Beide Aussagen widersprechen einander, wodurch Informationsbedarf bezüglich der Tatsachen selbst aber auch bezüglich des Kenntnissstandes des Dezernenten bei seiner Aussage gegenüber der Presse besteht. Zu 10. und 11.: Informationsbedarf Zu 12. und 13.: Dass der OBR eine Sondersitzung allein schon zur Klärung der Sachlage einberufen muss, anstatt Informationen von den zuständigen Stellen der Stadt proaktiv oder auf aktive Nachfrage zu erhalten, ist allein schon eine Auszeichnung, auf die die zustädnigen Dezernate nicht mit Stolz blicken sollten. Eine solche Sondersitzung hätte dem Zweck einer politischen Willensbildung in der Sache zu dienen. Stattdessen sind alle beteiligten des OBR genötigt, aufgrund möglichen Zeitdruckes (z.B Fristeinhaltung gemäß Erhaltungssatzung), bei ihren politischen Forderungen Vermutungen über die Faktenlage anzustellen, anstatt diese auf eine solide Faktenbasis stellen zu können, und damit gewissermaßen im Nebel zustochen. Notgedrungen geschieht dies nun so. Ein gutes Bild gibt so jedoch niemand ab. Als politische Akteuer sollten jedoch OBR, Stadtverordnetenversammlung und Magistrat das Interesse verfolgen, Politik auf Basis einer gesicherten Faktenlage zu machen. Dafür müssen die zuständigen Dezernate jedoch ihrer Aufgabe nachkommen die beteiligen Gremien über die Tatsachen frühzeitig zu informieren. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 11.10.2019, OF 920/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 2 am 11.11.2019, TO I, TOP 3 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1475 2019 1. Die Vorlage OF 920/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 957/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 957/2 wird mit den Maßgaben beschlossen, dass im Antragstenor die Ziffern 1. bis 4.1, 5., 8. und 9.ersatzlos gestrichen werden und der Antragstenor um eine neue Ziffer "8. Inwieweit wurde durch eine 100-prozentige Übernahme der GmbH-Anteile ein Vorkaufsrecht der Stadt Frankfurt ausgelöst?" ergänzt wird. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung FDP

Partei: GRÜNE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Denkmalschutz für das aus dem 18./19. Jahrhundert stammende Ensemble Friesengasse 13/Kaufunger Straße 4 zum Schutz vor weiterer Spekulation

10.10.2019 · Aktualisiert: 14.11.2019

Antrag vom 10.10.2019, OF 921/2 Betreff: Denkmalschutz für das aus dem 18./19. Jahrhundert stammende Ensemble Friesengasse 13/Kaufunger Straße 4 zum Schutz vor weiterer Spekulation Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt: Das aus dem 18. und 19. Jahrhundert stammende Ensemble des ehemaligen Backhauses in der Friesengasse 13 /Kaufunger Straße 4 wird unter Denkmalschutz gestellt, um es vor weiterer Spekulation, Leerstand und Abbruch zu schützen. Begründung: Das Wohngebäude Friesengasse 13 wurde in der Mitte des 18.Jahrhunderts erbaut und seit Beginn des 19. Jahrhunderts als Backstube genutzt. Das Alte Backhaus Friesengasse 13/ Kaufunger Straße 4 wurde um 1860 als frühe Großbäckerei gebaut und bis zu Beginn der 80er Jahre des 20. Jahrhunderts als Backhaus genutzt. Es war eine der ersten Großbäckereien des 19. Jahrhunderts. Im Rahmen der Bockenheimer Sanierung erhielt das Backhaus als erstes Gebäude in Frankfurt ein Grasdach, so dass der Liegenschaft im Hinblick auf die aktuelle Debatte um die Begrünung von Dächern und Fassaden in Zeiten des Klimawandels eine besondere Bedeutung zukommt. Grasdächer und begrünte Fassaden haben einen positiven Einfluss auf das Klima der Umgebung und sind daher besonders schutzwürdig. Das Gebäude des alten Backhauses wurde seit der Sanierung Mitte der 80er Jahre des letzten Jahrhunderts als soziales Zentrum genutzt, so durch das Dritte Welt Haus und später durch das Tibethaus. Es bildet damit einen wichtigen Baustein für die soziale Infrastruktur des Stadtteils. Selbst der Schornstein des Alten Backhauses stellt als Bestandteil des Gebäudes zusammen mit dem Fachwerkhaus Friesengasse 13 und dem gegenüberliegenden Fachwerkhaus Appelsgasse 1/Ecke Friesengasse ein wichtiges Beispiel für die baugeschichtliche Entwicklung des Dorfes und der Stadt Bockenheim im 18. und 19. Jahrhundert dar. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 2 am 28.10.2019, TO II, TOP 3 Beschluss: Die Vorlage OF 921/2 wird bis zur (außerordentlichen) Sitzung am 11.11.2019 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 2 am 11.11.2019, TO I, TOP 3 Beschluss: Die Vorlage OF 921/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, 1 SPD und FDP gegen GRÜNE und LINKE. (= Annahme); 3 SPD und Piraten (= Enthaltung)

Partei: LINKE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Die ewige rote Ampel

17.06.2019 · Aktualisiert: 26.11.2019

Anregung an den Magistrat vom 17.06.2019, OM 4769 entstanden aus Vorlage: OF 837/2 vom 30.05.2019 Betreff: Die ewige rote Ampel Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass die Schaltung der Lichtsignalanlage an der Schloßstraße/Kaufunger Straße sowie der Schloßstraße/Kurfürstenstraße bzw. dem Kurfürstenplatz deutlich schneller auf die Anforderung der Fußgängerinnen und Fußgänger durch Betätigen des Tasters reagiert. Begründung: Die betreffende Lichtsignalanlage ist eine echte Bedarfsanlage, die tatsächlich ständig für den Straßenverkehr Grün ist und nur bei Bedarf der Fußgängerinnen und Fußgänger für den Straßenverkehr auf Rot und für die Fußgängerinnen und Fußgänger auf Grün schaltet. Problematisch ist jedoch, dass dieses Umschalten immer eine extrem lange Zeit benötigt. Dies führt dazu, dass die Fußgängerinnen und Fußgänger sehr häufig diese Zeit nicht abwarten und bei Rot über die Ampel laufen. Derzeit besteht hierdurch zwar kein erhebliches Unfallrisiko, da die Straße zu beiden Richtungen gut einsehbar ist, jedoch könnte nach dieser Argumentation auch die Ampel direkt abgebaut und durch einen Zebrastreifen ersetzt werden. Problematisch ist die Situation, da zum einen direkt an der Lichtsignalanlage eine Kita ist. Hierdurch sehen sich die Kinder oft mit schlechten Vorbildern konfrontiert - Erwachsene, die bei Rot über die Ampel gehen. Dies wäre durch eine Verkürzung der Wartezeit leicht zu beheben. Noch schwerwiegender wird die Situation zum anderen, da an genau dieser Stelle eine neue Grundschule im Gebäude des ehemaligen Deutschen Instituts für Internationale Pädagogische Forschung (DIPF) entsteht. Hier muss der Magistrat dafür Sorge tragen, dass die Grundschülerinnen und Grundschüler nicht durch lange Wartezeiten der Ampel und schlechte Vorbilder zum Überqueren der Straße bei Rot animiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.08.2019, ST 1597 Antrag vom 14.11.2019, OF 964/2 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Neue Grundschule in der Schloßstraße

24.08.2018 · Aktualisiert: 13.09.2018

Antrag vom 24.08.2018, OF 625/2 Betreff: Neue Grundschule in der Schloßstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten Auskunft über den aktuellen Stand rund um die geplante Grundschule in der Schloßstraße 29 zu geben: - Ist das Deutsche Institut für internationale pädagogische Forschung (DIPF) bereits komplett aus dem Gebäude ausgezogen? - Wie ist der Stand der geplanten Umbauten/Sanierungen/Erweiterungen an dem Gebäude Schloßstraße 29 im Hinblick auf die Nutzung als Grundschule? - Wird auf dem Grundstück auch die vom Ortsbeirat angeregte Turnhalle entstehen? - Wie wird der zeitliche Ablauf sein bis die Schule eröffnet werden kann? Begründung: Informationsbedarf. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 2 am 10.09.2018, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 978 2018 Die Vorlage OF 625/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Aufzählung im Tenor wie folgt ergänzt wird: " - Wie sehen die Planungen im Hinblick auf die Schulwegsicherheit aus (z. B. um verbotswidriges Parken in der Schloßstraße und Kaufunger Straße zu unterbinden)? - Geht der Ortsbeirat zu Recht davon aus, dass bei der Planung vom Grün aus gedacht wird und die Grünfläche zur Schloßstraße hin komplett erhalten bleibt und der Schuhhof auf der rückwärtigen Gebäudeseite entstehen wird?" Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Areal des ehemaligen Tibethauses - Vorkaufsrecht nutzen

11.06.2018 · Aktualisiert: 20.12.2019

Anregung an den Magistrat vom 11.06.2018, OM 3327 entstanden aus Vorlage: OF 591/2 vom 08.06.2018 Betreff: Areal des ehemaligen Tibethauses - Vorkaufsrecht nutzen I. Der Magistrat wird aufgefordert, für das Areal des ehemaligen Tibethauses das städteplanerische Instrument des Vorkaufsrechts zu nutzen und hier, dem Bedarf im Ortsbezirk entsprechend, Raum für soziale Einrichtungen und/oder genossenschaftliche oder gemeinschaftliche Wohnprojekte zu schaffen. II. Der Magistrat wird darüber hinaus gebeten, zu prüfen und zu berichten, a) wie sich insgesamt die aktuelle Entwicklung des Areals Friesengasse 13 und Kaufunger Straße 4 darstellt; b) ob vorgesehen ist, den von der KEG Konversions-Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH, KEG, verwalteten städtischen Liegenschaftsfonds in Erwerb und Weiterentwicklung des Areals einzubeziehen, und falls nein, warum nicht. Begründung: Das angesprochene Areal wurde zwischenzeitlich, nach Rückzug des Investors RHHG, wiederum zum Verkauf angeboten. Mittlerweile wurde das Angebot im Internet deaktiviert. Weitere Entwicklungen und Planungen bleiben bislang unklar, dabei ist an dieser Stelle Transparenz gefordert. Um Luxusmodernisierungen zu verhindern und Flächen- und Raumpotenziale sozial nutzbar zu machen, gilt es zudem, vorhandene städteplanerische Möglichkeiten zu nutzen Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.11.2018, ST 2144 Antrag vom 11.10.2019, OF 920/2 Antrag vom 11.11.2019, OF 958/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 2 am 10.09.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 2 am 29.10.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 2 am 26.11.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 23 10

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Wahrnehmung der Möglichkeit des Vorkaufsrechts für das ehemalige Tibethaus in der Kaufunger Straße 4/Friesengasse 13

23.05.2018 · Aktualisiert: 21.06.2018

Antrag vom 23.05.2018, OF 568/2 Betreff: Wahrnehmung der Möglichkeit des Vorkaufsrechts für das ehemalige Tibethaus in der Kaufunger Straße 4/Friesengasse 13 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt: Um die Mieter der Liegenschaft Friesengasse 13 / Kaufunger Straße 4 ( ehemaliges Tibethaus) vor den Folgen von Luxusmodernisierungen zu schützen und das Gebäude ggf. einer sozialen Nutzung zuführen zu können, macht die Stadt Frankfurt von der Möglichkeit des Vorkaufsrechts Gebrauch. Begründung: Nachdem der frühere Kaufinteressent vom Erwerb des ehemaligen Tibethauses zurückgetreten ist, wird das Gelände mit den darauf befindlichen Wohnungen erneut zum Kauf angeboten. Um die Bewohner der Liegenschaft vor Luxus- modernisierungen zu schützen und das Gelände für soziale Initiativen nutzbar zu machen, ist es erforderlich, vom kommunalen Vorkaufsrecht Gebrauch zu machen. Damit kann auch dem Aufwertungsdruck auf die benachbarten Liegenschaften entgegengewirkt werden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 2 am 11.06.2018, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 568/2 wird für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: LINKE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Vorkaufsrecht nutzen - ehemaliges Tibethaus für soziale Einrichtungen bereitstellen

22.05.2018 · Aktualisiert: 21.06.2018

Antrag vom 22.05.2018, OF 569/2 Betreff: Vorkaufsrecht nutzen - ehemaliges Tibethaus für soziale Einrichtungen bereitstellen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Auskunft darüber zu geben, wie sich die aktuelle Entwicklung der Immobilien Friesengasse 13 und Kaufunger Straße 4 darstellt; ob geplant ist, gemäß der hier geltenden Milieuschutzsatzung das städteplanerische Instrument des Vorkaufsrechts einzusetzen, um das Gebäude des ehemaligen Tibethauses, dem Bedarf im Ortsbezirk entsprechend, als Raum für soziale Einrichtungen bereitstellen zu können; ob vorgesehen ist, die KEG erneut in weitere Prüfungen einer möglichen Weiterentwicklung einzubeziehen und falls nein, warum nicht. Begründung: Das ehemalige Tibethaus-Gelände wurde zwischenzeitlich, nach Rückzug des Investors RHHG, wiederum zum Verkauf angeboten. Mittlerweile ist das Angebot im Internet deaktiviert worden. Vor dem Hintergrund des gesellschaftpolitischen Interesses, dass dieser "Beinahe-Verkauf" und die damit verbundene Entstehung hochpreisiger Wohnungen hervorgerufen haben, sind weitere städtische Planungen und Entscheidungen von größtmöglichem Interesse für den Ortsbezirk. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 2 am 11.06.2018, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 569/2 wird für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Anwendung des kommunalen Vorkaufsrechts in Gebieten, die der Milieuschutzsatzung unterliegen, sofern die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen geplant ist (hier: Leipziger Straße 93 und Friesengasse 13)

22.01.2018 · Aktualisiert: 02.09.2019

Anregung an den Magistrat vom 22.01.2018, OM 2641 entstanden aus Vorlage: OF 479/2 vom 02.01.2018 Betreff: Anwendung des kommunalen Vorkaufsrechts in Gebieten, die der Milieuschutzsatzung unterliegen, sofern die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen geplant ist (hier: Leipziger Straße 93 und Friesengasse 13) Der Magistrat wird aufgefordert, 1. Kriterien zu erarbeiten, unter welchen Bedingungen das Vorkaufsrecht angewandt wird. In Fällen wie in der Leipziger Straße 93 und der Friesengasse 13 soll zukünftig grundsätzlich das kommunale Vorkaufsrecht wahrgenommen werden, wenn nach dem Abriss der zum Verkauf stehenden Gebäude der Bau hochpreisiger Wohnungen geplant ist; 2. dafür Sorge zu tragen, dass alle Grundstücksverkäufe in Milieuschutzsatzungsgebieten dem Stadtplanungsamt vorgelegt werden, damit gegebenenfalls das Vorkaufsrecht wahrgenommen werden kann. Begründung: Nach dem Abriss der Gebäude in der Leipziger Straße 93 und der Kaufunger Straße 4/Friesengasse 13 (ehemaliges Tibethaus) soll dort hochpreisiger Wohnraum entstehen. Diese Bauvorhaben führen zur Verschärfung des ohnehin bestehenden Aufwertungsdrucks im Bockenheimer Kerngebiet. Die Kriterien zur Ausübung des kommunalen Vorkaufsrechts wären gegeben. Eine entsprechende Änderung der derzeitigen Praxis der Wahrnehmung des Vorkaufsrechts ist daher dringend erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.06.2018, ST 1155 Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2019, ST 691 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 2 am 11.06.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 30. Sitzung des OBR 2 am 25.03.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 64 0

OA (Anregung Ortsbeirat)

Verkauf einer Teilfläche des Grundstücks Gemarkung Bockenheim, Flur 6, Nr. 66/5, Kaufunger Straße Vortrag des Magistrats vom 12.05.2017, M 103

23.10.2017 · Aktualisiert: 17.12.2020

Anregung vom 23.10.2017, OA 188 entstanden aus Vorlage: OF 419/2 vom 13.10.2017 Betreff: Verkauf einer Teilfläche des Grundstücks Gemarkung Bockenheim, Flur 6, Nr. 66/5, Kaufunger Straße Vortrag des Magistrats vom 12.05.2017, M 103 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Vortrag des Magistrats vom 12.05.2017, M 103, wird abgelehnt. Die auf der betreffenden Teilfläche bestehende städtische Grünfläche bleibt mitsamt der vorhandenen Sitzgelegenheiten erhalten. 2. Der Magistrat wird zugleich aufgefordert, die Idee einer maßvollen Nachverdichtung auf dem Areal des ehemaligen Tibethauses unter folgenden Maßgaben weiterzuverfolgen: a) Erhalt des Hauses Friesengasse 13, um so den ursprünglichen Bockenheimer Charakter des dortigen Straßenverlaufs der Friesengasse als Ensemble zu bewahren. b) Erhalt des Baumbestandes auf dem Grünstreifen entlang des Hülya-Platzes. c) Anpassung des Gebäudehöhenverlaufs der Neubebauung auf dem Areal des ehemaligen Tibethauses, sodass die Wuchtigkeit der Bebauung nicht die Aufenthaltsqualität auf dem Hülya-Platz beeinträchtigt. 3. Der Magistrat wird darüber hinaus aufgefordert, sicherzustellen, dass im Zuge der Nachverdichtung 30 Prozent des neu entstehenden Wohnraums als geförderter Wohnraum realisiert wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.05.2017, M 103 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 25.10.2017 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 06.11.2017, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage M 103 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 188 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 16. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 14.11.2017, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 103 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 188 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 18. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 16.11.2017, TO II, TOP 25 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage M 103 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 188 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 17. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 12.12.2017, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 103 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 188 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 14.12.2017, TO II, TOP 22 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage M 103 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 188 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 18. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 30.01.2018, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage M 103 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage NR 496 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 188 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen FDP und BFF (= Annahme) zu 2. Ziffer 1.: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, BFF und FRAKTION gegen AfD, LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) Ziffern 2. und 3.: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRAKTION gegen AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Annahme) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 103 = Ablehnung, OA 188 und NR 496 = Annahme) 20. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 01.02.2018, TO II, TOP 19 Beschluss: 1. Die Vorlage M 103 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage NR 496 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 188 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen FDP und BFF (= Annahme) zu 2. Ziffer 1.: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, BFF und FRAKTION gegen AfD, LINKE., FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Ziffern 2. und 3.: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRAKTION gegen AfD, LINKE., BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 1963, 18. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 16.11.2017 § 2104, 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 14.12.2017 § 2259, 20. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 01.02.2018 Aktenzeichen: 23 11

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Wie weiter mit dem ehemaligen Tibethaus und seinem Umfeld

19.06.2017 · Aktualisiert: 28.01.2020

Anregung an den Magistrat vom 19.06.2017, OM 1818 entstanden aus Vorlage: OF 304/2 vom 02.06.2017 Betreff: Wie weiter mit dem ehemaligen Tibethaus und seinem Umfeld Vorgang: M 103/17 Der Magistrat wird gebeten zu berichten: 1. Steht die Immobilie Kaufunger Straße 4, in der bis vor kurzem das Kulturinstitut Tibethaus untergebracht war, unter Denkmalschutz? Wenn ja, seit wann? Stehen die Gebäude auf dem Grundstück Friesengasse 13 unter Denkmalschutz? Wenn ja, seit wann? 2. Dem Vernehmen nach wurden die Anwesen zwischenzeitlich an einen Investor verkauft. Der Käufer will laut der Vorlage M 103 durch einen zusätzlichen Ankauf eines städtischen Grundstücks das Gesamtgrundstück Friesengasse 13/Kaufunger Straße 4 arrondieren und plant dort den Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit Tiefgarage. Der Magistrat wird gebeten, diese Nachverdichtungsplanungen dem Ortsbeirat zur Kenntnis zu geben und damit zu klären, inwieweit die Pläne des neuen Eigentümers in diesem Kontext auf den Abriss der Immobilie Kaufunger Straße 4 hinweisen. 3. In diesem Zusammenhang ist auch zu erläutern, ob gegebenenfalls ein Abriss auch des alten Bauernhauses, das zum Gesamtkomplex gehört, in Rede steht und ob ein solcher Abriss (historische Brotfabrik und altes Bauernhaus, Friesengasse 13) im Sinne des Erhalts historischer Objekte in Bockenheim wirklich wünschenswert ist. 4. Es drängt sich der Eindruck auf, bei dieser Planung werde die Erhaltungssatzung Nr. 47, Bockenheim I, nicht berücksichtigt. Der Magistrat möge hierzu Stellung nehmen. 5. Ist geplant, neben der Grünfläche vor dem Anwesen Kaufunger Straße 4, weitere Teile des Hülya-Platzes zu bebauen? 6. Der Ortsbeirat ist stets bemüht neue Areale für Grünflächen zu finden. Warum opfert der Magistrat erneut eine solche? 7. Inwieweit hat der Magistrat in Verhandlungen zum Grundstücksverkauf dem neuen Eigentümer verdeutlicht, dass mit der Nutzung des ehemaligen Tibethauses dringender Raumbedarf für einen weiteren Hort in Bockenheim gedeckt werden könnte? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.05.2017, M 103 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2017, ST 1882 Aktenzeichen: 63 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Durch Begradigung der Pollerreihe an der Einmündung Kleine Seestraße/Kaufunger Straße/ Hülya-Platz das Parken in zweiter Reihe verhindern und dadurch eine sichere Zufahrt für Rettungsfahrzeuge über die Kaufunger Straße auf den HülyaPlatz gewährleisten

27.06.2016 · Aktualisiert: 13.10.2022

Anregung an den Magistrat vom 27.06.2016, OM 255 entstanden aus Vorlage: OF 33/2 vom 07.06.2016 Betreff: Durch Begradigung der Pollerreihe an der Einmündung Kleine Seestraße/Kaufunger Straße/ Hülya-Platz das Parken in zweiter Reihe verhindern und dadurch eine sichere Zufahrt für Rettungsfahrzeuge über die Kaufunger Straße auf den Hülya-Platz gewährleisten Der Magistrat wird beauftragt, an der Einmündung der Kaufunger Straße in die Kleine Seestraße die Pollerreihe zu begradigen und dadurch die kleine Sackgasse in den Hülya-Platz zu entfernen. Begründung: An der Einmündung der Kaufunger Straße in die Kleine Seestraße befindet sich eine als Zufahrt auf den Hülya-Platz durch Poller abgegrenzte kleine Sackgasse. Dort befinden sich zwei reguläre Parkplätze. Da an dieser Stelle aber sehr oft Fahrzeuge in zweiter Reihe in der Mitte der Straße parken, ist die als Zufahrt zum Altenpflegeheim gedachte Sackgasse zugeparkt und nicht benutzbar. Um eine sichere Zufahrt von der Kaufunger Straße auf den Hülya-Platz, insbesondere für Rettungsfahrzeuge, zu gewährleisten, ist es dringend erforderlich, durch Begradigung der Pollerreihe an der Einmündung Kaufunger Straße in die Kleine Seestraße die Sackgasse aufzuheben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.10.2016, ST 1327 Stellungnahme des Magistrats vom 31.03.2017, ST 647 Aktenzeichen: 66 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Spielplatz im Hans-Eick-Weg regelmäßig säubern

18.01.2016 · Aktualisiert: 27.02.2020

Anregung an den Magistrat vom 18.01.2016, OM 4883 entstanden aus Vorlage: OF 839/2 vom 30.12.2015 Betreff: Spielplatz im Hans-Eick-Weg regelmäßig säubern Der Magistrat wird gebeten, den Spielplatz im Hans-Eick-Weg regelmäßig auf illegale Müllablagerungen zu kontrollieren. Begründung: Beschwerden von Anwohnern, dass das Areal regelmäßig vermüllt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.03.2016, ST 573 Aktenzeichen: 67 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Für die neu geplante Kaufunger Schule (Schloßstraße 29) im Deutschen Institut für Internationale Pädagogische Forschung (DIPF) eine neue doppelgeschossige Schulturnhalle auf den Parklätzen des DIPF in der Mühlgasse 30 errichten

02.11.2015 · Aktualisiert: 09.02.2021

Anregung an den Magistrat vom 02.11.2015, OM 4637 entstanden aus Vorlage: OF 788/2 vom 14.10.2015 Betreff: Für die neu geplante Kaufunger Schule (Schloßstraße 29) im Deutschen Institut für Internationale Pädagogische Forschung (DIPF) eine neue doppelgeschossige Schulturnhalle auf den Parklätzen des DIPF in der Mühlgasse 30 errichten Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob für die neue Kaufunger Schule die Möglichkeit besteht, auf dem Gelände des Deutschen Instituts für Internationale Pädagogische Forschung in der Schloßstraße 29 auf dem Grundstücksteil mit den Parkplätzen und Garagen, der an der Mühlgasse 30 liegt, eine Schulturnhalle in Doppelgeschossbauweise zu errichten. Begründung: Auf dem Teil des Geländes des Deutschen Instituts für Internationale Pädagogische Forschung, der zwischen Kaufunger Straße 11 und Mühlgasse 30 liegt, befindet sich im Bereich der Parkplätze und Garagen genügend Platz, um eine Schulturnhalle in Doppelgeschossbauweise für die zukünftige Kaufunger Schule zu errichten. Dies insbesondere, da es dort einen weiteren Gebäudezugang gibt. Dieser könnte als Zugang zur Schulturnhalle genutzt werden. Die Schulturnhalle könnte auch den Vereinen des Stadtteils außerhalb der Schulzeiten zur Verfügung gestellt werden. Anlage Anlage 1 (ca. 1 MB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.02.2016, ST 299 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2016, ST 1235 Anregung an den Magistrat vom 13.02.2017, OM 1231 Aktenzeichen: 40 1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Bewohnerparken Bockenheim

21.01.2015 · Aktualisiert: 11.02.2015

Antrag vom 21.01.2015, OF 628/2 Betreff: Bewohnerparken Bockenheim Vorgang: V 881/13 OBR 2; ST 187/14 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, seine in der ST 187 getroffene Feststellung, dass vor der Einrichtung von Bewohnerparken in Bockenheim die Beordnung des Parkraumes im sogenannten Kulturcampus klargestellt sein müsse, zu präzisieren und genau zu erklären, unter Berücksichtigung folgender Punkte: 1. Im Kulturcampus werden, wenn überhaupt, so gut wie keine öffentlichen Parkplätze entstehen. Hat sich an dieser Auffassung des Magistrats etwas geändert? Falls ja, wo sollen diese öffentlichen Parkplätze angesiedelt werden? 2. Welcher direkte Einfluss besteht zwischen der Beordnung des Parkraumes im Campus und der Einführung von Bewohnerparken z.B. in der Basaltstraße, Marburger Straße, Kurfürstenstraße, Kaufunger Straße, Fritzlarer Straße etc.? Begründung: Weder den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern noch dem Ortsbeirat ist die Begründung zum Aufschieben des Bewohnerparkens in Bockenheim verständlich. Dies besonders vor dem Hintergrund, dass sämtliche VertreterInnen des Magistrats in jeder Phase der Entwicklung des sogenannten Kulturcampuses (Planungswerkstätten, Bebauungsplan etc.) erklärt haben, dass, wenn überhaupt, nur eine verschwindend geringe Anzahl von öffentlichen Parkplätzen im Campus entstehen werde. Ebenso ist es unverständlich welche Auswirkungen die Beordnung des Parkraumes im Campus auf von diesem in deutlichem Abstand liegenden Straßen haben könnte. Daher ist eine Präzisierung der Aussage erforderlich. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 25.11.2013, V 881 Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2014, ST 187 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 2 am 09.02.2015, TO II, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1246 2015 Die Vorlage OF 628/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Einbahnstraße in der Diemelstraße Endlich kein Durchgangsverkehr in der Diemelstraße und mehr Ruhe für die Anwohner

18.07.2011 · Aktualisiert: 17.08.2011

Antrag vom 18.07.2011, OF 20/2 Betreff: Einbahnstraße in der Diemelstraße Endlich kein Durchgangsverkehr in der Diemelstraße und mehr Ruhe für die Anwohner Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: Die Diemelstraße, welche zurzeit einen Zweirichtungsverkehr als Anwohnerstraße ausweist, soll als Einbahnstraße mit Fahrtrichtung aus Richtung Kaufungerstraße ausgewiesen werden. Begründung: Seit Jahren ist der Durchgangsverkehr in der als "Verbot der Einfahrt für Fahrzeuge aller Art, Anlieger frei" ausgewiesen Straße ein Ärgernis. Die Diemelstraße wird trotz des Verbots der Durchfahrt als Verbindungsstraße in den Osten des Stadtteils benutzt und die Beschilderung missachtet. Außerdem kommt es immer wieder zu gefährlichen Begegnungen, da die in der Diemelstraße Richtung Kaufunger Straße fahrenden Kraftfahrzeuge nicht mit Gegenverkehr rechnen, der aus der Kaufunger Straße in die Diemelstraße einbiegt. Diesem Mangel könnte abgeholfen werden, indem die Diemelstraße als Einbahnstraße in Fahrtrichtung Friesengasse ausgewiesen wird, und so die Einfahrt aus Richtung Friesengasse verboten ist, und der Durchgangsverkehr unterbunden wird. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 2 am 08.08.2011, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 20/2 wird abgelehnt. Abstimmung: 5 GRÜNE, CDU, SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen LINKE. (= Annahme); 1 GRÜNE (= Enthaltung)

Partei: LINKE
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